Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Gültig ab: 1. Januar 2025
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend "AGB") gelten für alle Verträge, die zwischen der FestusCode GmbH (nachfolgend "Auftragnehmer") und dem Kunden (nachfolgend "Auftraggeber") über die vom Auftragnehmer angebotenen Dienstleistungen geschlossen werden.
(2) Die AGB gelten insbesondere für Verträge über:
- • Softwareentwicklung (Web, Mobile, Desktop)
- • IT-Beratung und Consulting
- • KI-Integration und Automatisierung
- • IT-Infrastruktur und Cloud-Services
- • Support- und Wartungsleistungen
(3) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als der Auftragnehmer ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.
§ 2 Vertragsschluss
(1) Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind oder eine bestimmte Annahmefrist enthalten.
(2) Der Auftraggeber ist an seine Bestellung als Vertragsangebot für die Dauer von 14 Tagen nach Eingang beim Auftragnehmer gebunden.
(3) Der Vertrag kommt durch schriftliche Auftragsbestätigung des Auftragnehmers oder durch Beginn der Leistungserbringung zustande.
(4) Ergänzungen und Abänderungen der getroffenen Vereinbarungen einschließlich dieser AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
§ 3 Leistungsumfang
(1) Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung im Angebot des Auftragnehmers bzw. der Auftragsbestätigung.
(2) Der Auftragnehmer erbringt seine Leistungen nach dem Stand der Technik und unter Beachtung allgemein anerkannter Standards und Richtlinien.
(3) Änderungen oder Erweiterungen des Leistungsumfangs bedürfen einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung. Hierdurch entstehende Mehrkosten trägt der Auftraggeber.
(4) Der Auftragnehmer ist berechtigt, Dritte mit der Erbringung von Teilleistungen zu beauftragen.
§ 4 Mitwirkungspflichten
(1) Der Auftraggeber stellt dem Auftragnehmer alle für die Durchführung des Projekts benötigten Daten, Informationen und Unterlagen rechtzeitig und kostenlos zur Verfügung.
(2) Der Auftraggeber benennt einen kompetenten Ansprechpartner, der bevollmächtigt ist, verbindliche Entscheidungen zu treffen.
(3) Verzögerungen, die durch unzureichende Mitwirkung des Auftraggebers entstehen, gehen zu dessen Lasten. Vereinbarte Fristen verlängern sich entsprechend.
(4) Der Auftraggeber ist für die Richtigkeit und Vollständigkeit der von ihm zur Verfügung gestellten Informationen verantwortlich.
§ 5 Vergütung und Zahlungsbedingungen
(1) Die Vergütung richtet sich nach der jeweiligen Vereinbarung. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
(2) Soweit nicht anders vereinbart, erfolgt die Abrechnung nach Aufwand zu den jeweils gültigen Stundensätzen des Auftragnehmers.
(3) Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungserhalt ohne Abzug zahlbar.
(4) Bei Projekten mit einer Laufzeit von mehr als einem Monat ist der Auftragnehmer berechtigt, monatliche Abschlagszahlungen zu verlangen.
(5) Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu berechnen.
(6) Reisekosten und Spesen werden gesondert nach Aufwand berechnet und vom Auftraggeber erstattet.
§ 6 Gewährleistung und Haftung
(1) Der Auftragnehmer gewährleistet die vertragsgemäße Erbringung der Leistungen nach dem Stand der Technik.
(2) Mängel sind vom Auftraggeber unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 14 Tagen nach Kenntnisnahme, schriftlich zu rügen.
(3) Der Auftragnehmer haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen, soweit keine wesentlichen Vertragspflichten verletzt werden.
(4) Die Haftung für mittelbare Schäden, Folgeschäden und entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen.
(5) Die Haftung ist auf die Höhe des Auftragswertes, maximal jedoch auf 100.000 EUR begrenzt.
(6) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
§ 7 Nutzungsrechte
(1) Der Auftragnehmer räumt dem Auftraggeber nach vollständiger Bezahlung das einfache, zeitlich und räumlich unbeschränkte Nutzungsrecht an den erstellten Arbeitsergebnissen ein.
(2) Vorbestehende Rechte des Auftragnehmers oder Dritter bleiben unberührt. Der Auftragnehmer räumt dem Auftraggeber hieran die für die Vertragserfüllung erforderlichen Nutzungsrechte ein.
(3) Der Auftragnehmer ist berechtigt, die erstellten Arbeitsergebnisse und das erworbene Know-how für andere Projekte zu nutzen, soweit keine Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse des Auftraggebers betroffen sind.
(4) Der Auftragnehmer darf den Auftraggeber als Referenz nennen und zu diesem Zweck das Logo des Auftraggebers verwenden.
§ 8 Vertraulichkeit
(1) Die Vertragsparteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten vertraulichen Informationen geheim zu halten und nur für die Vertragszwecke zu verwenden.
(2) Als vertraulich gelten alle Informationen, die als solche bezeichnet werden oder ihrer Natur nach als vertraulich anzusehen sind.
(3) Die Geheimhaltungspflicht gilt nicht für Informationen, die:
- • öffentlich bekannt sind oder werden
- • rechtmäßig von Dritten erlangt wurden
- • aufgrund gesetzlicher Pflichten offengelegt werden müssen
(4) Die Geheimhaltungspflicht besteht auch nach Beendigung des Vertrages für einen Zeitraum von 5 Jahren fort.
§ 9 Kündigung
(1) Werkverträge können vom Auftraggeber jederzeit gekündigt werden. In diesem Fall hat der Auftragnehmer Anspruch auf Vergütung der bis zur Kündigung erbrachten Leistungen sowie auf Ersatz der ihm entstehenden Aufwendungen.
(2) Dienstverträge können von beiden Parteien mit einer Frist von 3 Monaten zum Monatsende ordentlich gekündigt werden.
(3) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
(4) Kündigungen bedürfen der Schriftform.
§ 10 Datenschutz
(1) Die Vertragsparteien werden die jeweils anwendbaren datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere die EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), beachten.
(2) Soweit der Auftragnehmer personenbezogene Daten im Auftrag des Auftraggebers verarbeitet, wird eine gesonderte Auftragsverarbeitungsvereinbarung geschlossen.
(3) Der Auftragnehmer verpflichtet seine Mitarbeiter auf das Datengeheimnis.
§ 11 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Erfüllungsort ist der Sitz des Auftragnehmers.
(3) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist, soweit der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, der Sitz des Auftragnehmers.
(4) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
(5) Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung dieser Schriftformklausel.
Stand: Januar 2025 | Version 1.0
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